INSIGNITUS Gold
Der Shop für Gold und Edelmetalle

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INSIGNITUS

Ihr Ansprechpartner

Michael Karl Gasser
Tel.: +43 676 3137750
insignitus.com/43/INSIGNITUS

INSIGNITUS Gold GmbH

Oberortweg 3/III
9523 Villach-Landskron

E-Mail: office@insignitus.com
Telefon: +43 676 3137750

AGB INSIGNITUS Internet Shop

INSIGNITUS GOLD GMBH – Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der verwendung der INTERNET SHOP PLATTFORM

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG IM GESCHÄFTSVERKEHR GEGENÜBER VERBRAUCHERN

 

§1  GELTUNGSBEREICH

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote im Namen und Abwicklung des Insignitus Online Internet Shop der Insignitus GOLD GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern (im Folgenden: Kunde). Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, die mittels der Shop-Website der Insignitus GOLD GmbH durch Handel mit der Insignitus GOLD GmbH in Geschäftsbeziehung treten. Natürliche Personen müssen dabei das 18.Lebensjahr erreicht haben und geschäftsfähig sein.

2. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der Leistung bzw. Lieferung der Insignitus GOLD GmbH (im Folgenden: Insignitus) erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Insignitus bestätigt werden.

 

§2  ABWICKLUNG, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

1. Der Kunde beendet seine verbindliche Bestellung mit der Übermittlung  des ausgewählten Warenkorbes an Insignitus per Internet.

2. Der Kunde erhält von Insignitus eine Auftragsbestätigung inklusive Rechnung per E-Mail bzw. mit der Lieferung per Post.

3. Bestellungen und deren Abwicklung sind 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche gewährleistet. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich werktags.

4. Der Kunde überweist innerhalb von 3 Banktagen den bestätigten Kaufpreis ohne Abzüge auf das angegebene Bankkonto von Insignitus bzw. bezahlt mit Kreditkarte.

5. Nach Geldeingang erhält der Kunde von Insignitus eine Versandbestätigung für die bestellte Ware per Email. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform. Sollte sich durch nicht beeinflussbare Umstände die Auslieferung der bestellten Ware verzögern, erhält der Kunde eine schriftliche Information.

6. Die Zustellung erfolgt durch ein Logistikunternehmen von Montag bis Freitag in ganz Österreich oder im europäischen Ausland.
Die Lieferzeit beträgt ca. 10 Werktage nach Geldeingang.

7. Der gesamte Warenwert der jeweiligen Sendung ist versichert. Es fallen pro Bestellung pauschale Bearbeitungsgebühren (inklusive versicherter Versand) in Höhe laut Versandtabelle – siehe Link auf www.insignitus.com - an.

8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung geht erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

 

§3  ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS, PREISE

1. Die Angebote von Insignitus sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit der schriftlicher Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) von Insignitus zustande. Insignitus behält sich vor,  Aufträge die vom Kunden bei einem technischen Defekt des Shopsystems in Auftrag gegeben wurden, nicht auszuführen.

2. Als vereinbart gelten die am Tag und zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Preise in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3. Nach KSchG § 5 f (2) besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können.

4. Erfolgt die Bestellung des Kunden auf elektronischem Wege, so wird Insignitus deren Eingang unverzüglich bestätigen. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

 

§4  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG, GEGENANSPRÜCHE

1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Insignitus verlustfrei über den Betrag auf dem Bankkonto von Insignitus verfügen kann.

3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur für den Fall zu, dass eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von Insignitus anerkannt ist.

 

§5  EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von  Insignitus. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, Insignitus einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle der Pfändung, sowie sonstige Beschädigungen, oder die Vernichtung, oder einen Besitzwechsel unverzüglich mitzuteilen.
Insignitus ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder einer der vorstehend genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand heraus zu verlangen.

 

§6  GEWÄHRLEISTUNG

1. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzanlieferung erfolgen soll. Insignitus ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner - unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten, oder die Vergütung mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn Insignitus die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

3. Der Kunde hat Insignitus innerhalb einer Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand des Liefergegenstands festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Insignitus. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist seitens Insignitus. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden.

 

§7  HAFTUNGSBEGRENZUNG, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§8  Geldwäsche
1. Als internationales Handelsunternehmen befolgen wir strikt alle Gesetze zur Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

3. Vor Auslieferung der Ware überprüfen wir die Identifikation des Vertragspartners und die plausible Darstellung der Mittelherkunft. Weiters fragen wir den PEP Status ab. (Politisch exponierte Person)

2. Zur Überprüfung der Identifikation eines Kunden wird bei allen Käufen mit einem Wert ab 10.000 € die Übermittlung einer Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei juristischen Personen, Identität des wirtschaftlichen Eigentümers) gemäß den geltenden Geldwäschebestimmungen benötigt.

3. Gemäß den geltenden Geldwäschebestimmungen muss die Mittelherkunft plausibel und lückenlos dargestellt werden.

4. Gemäß den geltenden Geldwäschebestimmungen wird der PEP Status (Politisch exponierte Person) abgefragt.

 

§9  DATENSCHUTZ

1. Gemäß dem Datenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden.  Kundendaten werden von uns nicht weitergegeben und können von niemand eingesehen werden. Sie werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und eigener  Marketingzwecke (Newsletter) genutzt.

 

§10  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz der Insignitus Gold GmbH. Als Gerichtstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Villach als vereinbart. Es gilt  österreichisches Recht. Bei Lieferungen ins Ausland findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

2. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand  01. März 2017

INSIGNITUS Gold GmbH | Oberortweg 3/III | 9523 Villach-Landskron | Austria

 

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