INSIGNITUS Gold
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INSIGNITUS

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Michael Karl Gasser
Tel.: +43 676 3137750
insignitus.com/43/INSIGNITUS

INSIGNITUS Gold GmbH

Oberortweg 3/III
9523 Villach-Landskron

E-Mail: office@insignitus.com
Telefon: +43 676 3137750

AGB INSIGNITUS Partnervertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der INSIGNITUS GOLD GMBH und Geschäftspartnern

 

 § 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden INSIGNITUS Gold GmbH Partnervertrages zwischen der INSIGNITUS Gold GmbH, Oberortweg 3/III, 9523 Villach-Landskron Österreich, (im Folgenden: INSIGNITUS) und dem INSIGNITUS Gold GmbH Partner.

(2) INSIGNITUS Gold GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 VERTRAG

(1) Ein Vertragsschluss ist mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder juristischen Personen aus der Europäischen Union möglich.

(2) Bestell- und Antragsformulare - Online oder in Papierform - gelten als Bestandteil des Vertrages.

(3) Der INSIGNITUS Partner ist verpflichtet, den INSIGNITUS Partnerantrag vollständig und ordnungsgemäß im Internet auszufüllen, wodurch er zugleich das INSIGNITUS Starterset (Startup-Box), sowie das Recht auf einjährige Benutzung des damit aktivierten spezifisch personalisierten Online-Shops erwirbt.

(4) Entschließt sich ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft zu einer gemeinsamen INSIGNITUS Partnerschaft, müssen beide Partner am Internetantrag aufgeführt sein. Im Falle einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Aufsplitterung der Partner- und Kundenstruktur nicht möglich.

(5) INSIGNITUS behält sich das Recht vor, INSIGNITUS Partneranträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen.

(6) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) und (3) bis (5) geregelten Pflichten, ist INSIGNITUS ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den INSIGNITUS Partnervertrag fristlos zu kündigen.

(7) Jeder INSIGNITUS Partner kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), oder durch Rücksendung des INSIGNITUS Startersets widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung des INSIGNITUS Online-Partnerantrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, oder die Rücksendung des INSIGNITUS Startersets.

 

§ 3 KUNDENSCHUTZ / KEIN GEBIETSSCHUTZ

(1) Jenem INSIGNITUS Partner, über den sich ein Kunde erstmals bei INSIGNITUS gemeldet hat, wird dieser als Kunde zugeteilt (Kundenschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Online Antrags bei INSIGNITUS für die Zuteilung gilt. Sofern zwei INSIGNITUS Partner den Selben neuen INSIGNITUS Kunden für sich registrieren, wird INSIGNITUS nur die zuerst erfolgte Meldung berücksichtigen. Der Kundenschutz für Kunden besteht ein Jahr nach der letzten Bestellung. Auch nach Ablauf dieser Frist bleiben Kunden zugeteilt, jedoch können sie bei Kontakt mit einem anderen INSIGNITUS Partner diesem ohne Rücksprache zugeordnet werden.

(2) Generell werden Ehepaare/Lebensgemeinschaften im selben Haushalt unter demselben INSIGNITUS Partner gespeichert.

(3) Entschließt sich ein Kunde, die Tätigkeit als INSIGNITUS Partner aufzunehmen, so gilt grundsätzlich der INSIGNITUS Partner als Sponsor, der ihn gemeldet hat. Eine Zuteilung des Kunden an einen anderen INSIGNITUS Partner ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des meldenden INSIGNITUS Partners und INSIGNITUS zulässig. INSIGNITUS steht es jedoch frei, bei gravierenden gesetzlich zulässigen Gründen von diesem Grundsatz abzuweichen.

(4) Möchte ein Kunde hin künftig von einem anderen INSIGNITUS Partner betreut werden, so ist dies nur mit Zustimmung des bestehenden INSIGNITUS Partners und INSIGNITUS möglich.

(5) Grundsätzlich ist ein Wechsel des Sponsors nicht möglich.

(6) Bei Meinungsverschiedenheiten zum Thema Kundenschutz wird INSIGNITUS eine den widerstreitenden Interessen ausgleichende Lösung finden, die dann für alle Beteiligten bindend ist.

(7) Der INSIGNITUS Partner ist verpflichtet, die Daten des Kunden ordnungsgemäß und vollständig zu übermitteln. INSIGNITUS ist es freigestellt, Meldungen aus welchen Gründen auch immer abzulehnen. INSIGNITUS ist berechtigt, Namen und Adressen von Kunden aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen und Pakete mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der INSIGNITUS Partner nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Dies gilt auch für Datenbankdoubletten bzw. unvollständige Daten. Sofern INSIGNITUS durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist INSIGNITUS berechtigt, die Kosten von dem INSIGNITUS Partner zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten.

(8) INSIGNITUS Mitarbeiter, firmennahe Personen sowie Journalisten können keinem INSIGNITUS Partner zugeordnet werden und sind daher von der Akquisition sowie vom Kundenschutz ausgenommen.

(9) Dem INSIGNITUS Partner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

 

§ 4 RECHTE / PFLICHTEN DES INSIGNITUS GOLD GMBH PARTNERS

(1) Der INSIGNITUS Partner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Dem INSIGNITUS Partner ist es untersagt, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung, ist untersagt. INSIGNITUS Partnern ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über INSIGNITUS Produkte oder das Partnersystem zu machen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Werbung von Edelmetallen zu beachten.

(3) Der INSIGNITUS Partner ist unter Einhaltung der entsprechenden INSIGNITUS Richtlinien, wie sie in den aktuellen INSIGNITUS Unterlagen, Skripten und Internetpublikationen (unter www.insignitus.com) dargelegt sind, verpflichtet, im Rahmen seiner Tätigkeit dem Unternehmensleitbild (Philosophie) von INSIGNITUS, in Auftritt und seriöser, kompetenter Beratung zu entsprechen.

(4) Der INSIGNITUS Partner handelt als selbständiger Unternehmer. Er ist kein Arbeitnehmer oder Handelsvertreter, sondern INSIGNITUS Partner, so dass keine Umsatzvorgaben oder Lieferpflichten bestehen. Der INSIGNITUS Partner ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung eigenverantwortlich. Insoweit versichert der INSIGNITUS Partner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für INSIGNITUS erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern. INSIGNITUS behält sich vor, für abzuführende Steuern oder Abgaben, die durch Nichtanmeldung des Gewerbes erwachsen, diese von der vereinbarten Provision in Abzug zu bringen bzw. einzufordern, außer der INSIGNITUS Partner hat die Nichtanmeldung nicht zu vertreten.

(5) Eine natürliche, ebenso wie eine juristische Person, ist nur zur Erlangung einer einzelnen Position im Provisionssystem berechtigt.

(6) Dem INSIGNITUS Partner ist es untersagt, durch den Abschluss eines INSIGNITUS Partnervertrages gegen andere INSIGNITUS Partner, oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat, deren Klauseln noch wirksam sind, zu verstoßen.

(7) Der INSIGNITUS Partner hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von INSIGNITUS und über seine Struktur zu wahren. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des INSIGNITUS Partnervertrages fort.

(8) Untersagt ist das Gewinnen einer natürlichen Person, einer juristischen Person oder Personalgesellschaft, die bereits INSIGNITUS Partner in einer anderen Vertriebslinie ist, oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Partnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.

(9) INSIGNITUS stellt geprüfte Marketing- und Verkaufsunterlagen zur Verfügung. Dies schützt den INSIGNITUS Partner vor Abmahnungen und gibt ihm Sicherheit. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel, ist nicht gestattet.

(10) Der INSIGNITUS Partner ist nicht berechtigt, Produkte abweichend von den Verkaufspreisen der aktuellen Preisliste zu empfehlen.

(11) Der INSIGNITUS Partner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag, oder im Namen von INSIGNITUS handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als selbständiger INSIGNITUS Partner vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „Selbständiger INSIGNITUS Partner“ aufweisen.

(12) Der INSIGNITUS Partner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herab wertend oder gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder her abwertend zu bewerten oder solche negativen, herab wertenden oder gesetzeswidrigen Bewertungen zur Abwerbung von Partnern anderer Unternehmen einzusetzen.

(13) Dem INSIGNITUS Partner ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über INSIGNITUS, deren Produkte, den INSIGNITUS Vergütungsplan oder sonstige INSIGNITUS Leistungen zu antworten. Der INSIGNITUS Partner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an INSIGNITUS weiterzuleiten.

(14) Sämtliche Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. von INSIGNITUS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von INSIGNITUS weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, oder verbreitet werden. Auch die Verwendung der Marken von INSIGNITUS und „INSIGNITUS Gold“ ist nur im vertraglichen Rahmen gestattet und darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. So dürfen INSIGNITUS Partner ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung beispielsweise kein eigenes Material, Internetseiten, Domains oder Anzeigen erstellen, anmelden, verwenden oder veröffentlichen, die den Namen „INSIGNITUS“, das INSIGNITUS Logo oder ein anderes Kennzeichen von INSIGNITUS tragen bzw. beinhalten. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung durch INSIGNITUS. INSIGNITUS Partner erkennen das ausschließliche Urheberrecht sowie die Marken und andere mit INSIGNITUS in Verbindung stehende geistige Eigentumsrechte an.

(15) In Domainnamen dürfen unter Beachtung der Pflicht aus (14) die INSIGNITUS Begriffe und Marken nur in Verbindung mit dem eigenen Nachnamen oder Firmennamen verwendet werden.

(16) INSIGNITUS Partner sind verpflichtet, eigene Informationen, insbesondere über das Internet, stets den offiziellen INSIGNITUS Informationsmaterialien anzupassen. Dies schließt Preise, Produktbezeichnungen und Produktbeschreibungen ein.

(17) Das Beziehen des INSIGNITUS Newsletters ist für INSIGNITUS Partner verpflichtend, da dieser für die Tätigkeit wichtige Informationen enthält. Aufgrund dieser Tatsache kann der INSIGNITUS Newsletter von Partnern nicht abgemeldet werden.

(18) Dem INSIGNITUS Partner ist es nicht gestattet, von INSIGNITUS geschützte Begriffe oder Marken ohne schriftliche Zustimmung zu verwenden.

(19) In sozialen Netzwerken dürfen die INSIGNITUS Begriffe und Marken weder alleine noch in Verbindung mit anderen Namen für Seiten-, Gruppen- oder Profilnamen verwendet werden.

(20) Der Verkauf von INSIGNITUS Produkten über das Internet ist ausschließlich über offizielle INSIGNITUS Partner-Websites erlaubt. Eine reine Bewerbung der INSIGNITUS Produkte kann auch auf inoffiziellen Informations-Websites erfolgen. Eigene Homepages müssen zusätzlich auf der Eingangsseite jedenfalls den Vermerk „Dies sind keine offiziellen Seiten der INSIGNITUS“ tragen. Für den Fall, dass der INSIGNITUS Partner die Waren von INSIGNITUS in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen INSIGNITUS Werbeaussagen verwenden.

 

§ 5 SCHADENSERSATZ, HAFTUNGSFREISTELLUNG

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 4 geregelten Pflichten des INSIGNITUS Partners erfolgt eine schriftliche Ermahnung durch INSIGNITUS unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung.

(2) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatzes (1) erneut zu demselben, oder einem ähnlichen Verstoß, oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von INSIGNITUS gestellt wird, der im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der INSIGNITUS Partner zu ersetzen verpflichtet ist.

(3) Der INSIGNITUS Partner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die INSIGNITUS durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 4 entstehen, außer der INSIGNITUS Partner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(4) Der INSIGNITUS Partner stellt INSIGNITUS für den Fall einer Inanspruchnahme wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des INSIGNITUS Partners gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung von INSIGNITUS von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der INSIGNITUS Partner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die INSIGNITUS in diesem Zusammenhang entstehen. Soweit es sich beim Abschluss dieses Vertrags um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies für Kosten bis zu einem Maximalbetrag von € 5.000, die dem INSIGNITUS Partner vorab mitgeteilt werden.

 

§ 6 LIEFERBEDINGUNGEN

(1) Die Lieferung an den INSIGNITUS Partner erfolgt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sofern angefordert, einmal jährlich versichert frei Haus, jeder weitere Versand innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss, ab Lager. Lieferkosten für Abo-Bezüge, die über die einmal jährliche kostenlose Lieferung (sofern angefordert) hinausgehen, werden auf www.insignitus.com jeweils veröffentlicht.

(2) Entstehen INSIGNITUS aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzliche Versandkosten, so sind diese Kosten von dem INSIGNITUS Partner zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.

 

§ 7 WERBEMITTEL, ZUWENDUNGEN, DATENVERARBEITUNG

(1) Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstige Zuwendungen können von INSIGNITUS mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

(2) INSIGNITUS versendet für sich und die INSIGNITUS Partner verschiedene Werbematerialien mehrmals jährlich direkt an die Kunden, ohne dass dem INSIGNITUS Partner hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden.

(3) Auch im Übrigen durch den INSIGNITUS Partner bei INSIGNITUS bestelltes Werbematerial ist in angemessenem Umfang grundsätzlich kostenlos. Dessen ungeachtet ist der INSIGNITUS Partner aber verpflichtet, die für den Versand der Werbematerialien angefallenen Transportkosten, das Porto und das Handling zu bezahlen. Ausgewiesene Accessoires werden dem INSIGNITUS Partner nach der jeweils geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.

 

§ 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / PROVISIONSZAHLUNGSMODALITÄTEN / ABTRETUNGSVERBOT

(1) INSIGNITUS behält sich die Auszahlung von Provisionen bei Nichtvorliegen einer Gewerbeberechtigung oder Steuernummer vor.

(2) Sofern eine juristische Person oder Personengesellschaft einen INSIGNITUS Partnerantrag einreicht, sind vor der erstmaligen Auszahlung eine Kopie des entsprechenden Handelsregisterauszuges über die Registrierung, ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen.

(3) Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Waren des INSIGNITUS Partners können nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen lauten. Auszahlungen auf fremde Konten können nicht vorgenommen werden.

(4) Sämtliche Provisionszahlungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan und basieren auf dem jeweiligen Netto–Vergütungswert.

(5) INSIGNITUS ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist INSIGNITUS zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente [siehe unter (1) bis (3)] vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens INSIGNITUS, gilt als vereinbart, dass dem INSIGNITUS Partner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisions-Rückbehaltes zusteht.

(6) INSIGNITUS ist berechtigt, Forderungen, die INSIGNITUS CONSULTING GMBH gegen den INSIGNITUS Partner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Sofern ein bereits verprovisionierter Warenkauf eines Kunden rückabgewickelt wird, so ist die bereits geleistete Provision zurück zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt in dem Monat der Rückabwicklung des Kaufs mit dem Kunden gegebenenfalls durch Verrechnung mit bestehenden Provisionsansprüchen oder Abzüge der erlangten Qualifikationspunkte.

(7) Der INSIGNITUS Partner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder –falls es sich beim Abschluss dieses Vertrags um ein Verbrauchergeschäft handelt –die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung an INSIGNITUS stehen.

(8) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen von INSIGNITUS Partnern aus INSIGNITUS Partnerverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.

(9) Fehlerhafte Provisionen, Boni oder sonstige Zahlungen sind INSIGNITUS binnen 60 Tagen ab der fehlerhaften Zahlung mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlungen als genehmigt.

(10) Für INSIGNITUS Partner gelten die gleichen Bedingungen wie für Kunden laut aktueller Preisliste.

(11) Provisionszahlungen werden erst nach vollständigem Eingang der Gutschrift auf einem INSIGNITUS Konto der zugrunde liegenden Rechnungen vorgenommen. Dies gilt auch für die Berechnung des Kundenumsatzes.

(12) Provisionsansprüche unter € 20 (netto) werden solange gesammelt, bis dieser Betrag € 20 übersteigt und erst dann überwiesen. Dies gilt nicht im Fall einer Vertragsauflösung.

(13) Provisionen werden an jene Personen oder Unternehmen ausbezahlt, auf deren Namen der INSIGNITUS Partnerantrag lautet.

(14) Für nicht lieferbare Produkte entsteht der Provisionsanspruch wieder mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Lieferfähigkeit. Wenn aufgrund höherer Gewalt Produkte dauerhaft nicht lieferbar sein sollten, besteht kein Provisionsanspruch.

 

§ 9 DIE TÄTIGKEIT

(1) Bei nebenberuflicher Tätigkeit sind INSIGNITUS Partner nicht in ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit eingeschränkt.

(2) INSIGNITUS empfiehlt seinen Partnern, mit ihrem Team Kontakt zu halten und es zu betreuen.

 

§ 10 BEENDIGUNG DES VERTRAGES UND FOLGEN DER BEENDIGUNG

(1) Der INSIGNITUS Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. INSIGNITUS ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der INSIGNITUS Partner drei Monate durchgehend inaktiv ist, d.h. keine Provision erhält. Diese Kündigung umfasst auch eventuelle personalisierte Partnerseiten. Ferner endet der Vertrag mit dem Tode des INSIGNITUS Partners oder geht, mit allen Rechten und Pflichten, auf einen testamentarisch genannten Erben über.

(2) Unabhängig des Kündigungsgrundes in Absatz (1) behält sich INSIGNITUS das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 3 geregelten Pflicht ebenso wie bei einem Verstoß gegen einer in § 4 geregelten Pflichten vor, sofern der INSIGNITUS Partner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 5 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.

(3) Der INSIGNITUS Partner kann ordentlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen kündigen.

(4) Ein INSIGNITUS Partner, der seinen Vertrag selbst gekündigt hat oder aufgrund der Voraussetzung des Absatzes (1) aus dem Vertragsverhältnis ausgeschieden ist, kann nur dann wieder als INSIGNITUS Partner angenommen werden, wenn er einen neuen Antrag stellt, erneut ein INSIGNITUS Starterset erwirbt, von seinem ehemaligen Sponsor oder dessen Upline gewonnen wird oder mindestens 12 Monate seit seiner Kündigung vergangen sind.

(5) Im Falle der Beendigung eines INSIGNITUS Partnervertrages oder des Ausscheidens von INSIGNITUS Partnern werden die Partner der Struktur des ausscheidenden sponsernden INSIGNITUS Partners wie auch die Kunden, die von ausscheidenden Partnern gewonnen wurden, dem Sponsor des ausscheidenden INSIGNITUS Partners zugeteilt.

(6) Domains, die den Namen „INSIGNITUS“ oder eine Marke von INSIGNITUS Gold beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind an INSIGNITUS herauszugeben.

(7) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem INSIGNITUS Partner kein Recht auf Provisionszahlung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der INSIGNITUS Partner kein Handelsvertreter im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist.

 

§ 11 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet INSIGNITUS lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch INSIGNITUS, seiner Mitarbeiter, oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, bei Vertragsverhandlungen, sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von INSIGNITUS, seiner Mitarbeiter, oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden, jedenfalls aber auf einen Betrag von maximal € 1.000 begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn.

(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 12 DATENSCHUTZERKLÄRUNG

(1) INSIGNITUS verwendet die von dem INSIGNITUS Partner mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzrechts.

(2) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, nämlich z.B. zur Auslieferung oder zur Abrechnung, werden die personenbezogenen Daten des INSIGNITUS Partners z.B. an den Spediteur oder die Buchhaltung weitergeleitet, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Dritten sind ebenfalls verpflichtet, die personenbezogenen Daten des INSIGNITUS Partners ausschließlich gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzrechts zu verwenden.

(3) Mit der Kündigung und der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden all jene Daten des INSIGNITUS Partners, die nicht aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gelöscht und stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung; es sei denn, der INSIGNITUS Partner ist nach der Kündigung und der vollständigen Abwicklung des Vertrages weiterhin registrierter Kunde bei INSIGNITUS.

(4) Der INSIGNITUS Partner ist unter der E-Mail Adresse office@insignitus.com  jederzeit berechtigt, soweit zulässig die Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen und der Nutzung seiner Daten zu Zwecken der Informationsübermittlung von INSIGNITUS zu widersprechen.

(5) Über die vorgenannte Datenschutzerklärung hinaus werden sämtliche an INSIGNITUS übermittelten, personenbezogenen Daten des INSIGNITUS Partners ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

(6) Sofern der INSIGNITUS Partner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht, oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der in Absatz (4) genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

 

§ 13 ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der INSIGNITUS Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von INSIGNITUS.

 

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) INSIGNITUS ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vergütungsplanes und sämtlicher Unterlagen zu jeder Zeit berechtigt. INSIGNITUS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der INSIGNITUS Partner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist INSIGNITUS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

Stand 17. März 2016

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