INSIGNITUS Gold
Der Shop für Gold und Edelmetalle

AGB

INSIGNITUS

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Michael Karl Gasser
Tel.: +43 676 3137750
insignitus.com/43/INSIGNITUS

INSIGNITUS Gold GmbH

Oberortweg 3/III
9523 Villach-Landskron

E-Mail: office@insignitus.com
Telefon: +43 676 3137750

AVB INSIGNITUS Gold ABO

Allgemeine Vertragsbedingungen des „Goldabonnement“ der Insignitus Gold GmbH.

 

§ 1 Geltungsbereich:


1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Insignitus Gold GmbH und dem „Goldabonnement“-Bezieher gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des „Goldabonnement“-Beziehers erkennt die Insignitus Gold GmbH nicht an, es sei denn, die Insignitus Gold GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


2. Änderungen der Vertragsbedingungen erfolgen schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet Adressänderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Sie gelten als genehmigt, wenn der „Goldabonnement“-Bezieher, nach Änderung der Vertragsbedingungen, nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlichen Widerspruch erhebt. Auf das Recht des Widerspruchs wird die Insignitus Gold GmbH den „Goldabonnement“-Bezieher bei Bekanntgabe gesondert hinweisen. Erhebt der „Goldabonnement“-Bezieher Widerspruch, ist die Insignitus Gold GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder den weiteren Ankauf und Verkauf von Edelmetallen für/an den betreffenden Abobezieher einzustellen.

 

§ 2 Anerkennung:


Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Insignitus Gold GmbH für das „Goldabonnement“ werden mit der Bestätigung des entsprechenden Anmeldeformulars im Internet ausdrücklich akzeptiert und anerkannt.

 

§ 3 Informationspflichten / Information:


1. Insignitus Gold GmbH: Eingetragen in das Handelsregister Klagenfurt unter der Nummer FN 35930i, Handelsgericht Klagenfurt.


2. Weitere Informationen über das „Goldabonnement “ werden dem „Goldabonnement“-Bezieher über einen internen Login-Bereich im Internet zugänglich gemacht. Dieser Login-Bereich wird dem „Goldabonnement“-Bezieher bei Abschluss lt. §2 zugesandt.

 

§ 4 Vertragsschluss:


1. Der Abschluss des „Goldabonnement“ stellt ein Angebot des Abobeziehers an die Insignitus Gold GmbH zum Abschluss eines Vertrages über den regelmäßigen Erwerb, die Lagerung und die Abwicklung des Verkaufs, Erwerbs und allfälligen Rückkaufs von physischem Gold dar.


2. Der „Goldabonnement “ kommt erst durch Annahme durch die Insignitus Gold GmbH zustande.


3. Das Zustandekommen des Vertrages wird dem Abobezieher durch eine schriftliche Zusendung des Begrüßungsschreibens dokumentiert.


4. Die Kaufbestätigung, sichtbar im internen Login-Bereich, über den Erwerb des Goldes erfolgt spätestens einen Tag nach dem Eingang der Zahlung des monatlichen ABO-Betrages.


5. Das „Goldabonnement “ der Insignitus Gold GmbH kann nur von juristischen Personen, oder natürlichen Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgeschlossen werden.

 

§ 5 Erwerb von Edelmetallen durch den Abobezieher:


1. Mit jeder Einzahlung auf das „Goldabonnement “ kauft der Abobezieher physisches Edelmetall (mindestens 995,0/1000 Feingold) auf Basis des Preises von 1 Gramm Anlagebarren.


2. Die Insignitus Gold GmbH nimmt den Kaufvertrag des Kunden an und überträgt das Eigentum auf den Kunden unmittelbar nach dem Kauf des Edelmetalls.


3. Der Erwerb von physischem Edelmetall wird Kauf für Kauf kumuliert. Der jeweilige Kauf erfolgt zu dem im §11 bezeichneten zugrundeliegenden Kaufpreis eines 1 Gramm Gold Barren des INSIGNITUS Online Edelmetall Shop. Der Abobezieher kann sich im geschützten Login-Bereich des „Goldabonnement“ über die aktuell erworbene Menge an physischem Edelmetall informieren.


4. Die Insignitus Gold GmbH verschafft dem Abobezieher das Eigentum an den gekauften Edelmetallen durch Einräumung des Miteigentums nach Bruchteilen an einem in Besitz der Insignitus Gold GmbH befindlichen Sammelbestand an physischem Edelmetall der in §5.1. bezeichneten Art und Qualität und ist somit Sondervermögen.


5. Der Eigentumsübertrag erfolgt durch Einräumung des mittelbaren Besitzes an der gekauften Menge Edelmetalls, welche wiederum durch die Verbuchung der gekauften Menge Edelmetalls in das von der Insignitus Gold GmbH geführte Edelmetalllager erfolgt. Die Vertrags-Parteien sind sich über den Eigentumsübertrag einig.

 

§ 6 Miteigentum am Sammelbestand, Lagerbefugnis:


1. Für die Festlegung der Miteigentumsquote am verwalteten Edelmetallbestand der Insignitus Gold GmbH ist die in den betreffenden Edelmetalllagern eingelagerte Menge des Edelmetalls maßgebend.


2. Alternativ bietet die Insignitus Gold GmbH dem Abobezieher an, die im Eigentum des Abobeziehers stehende Menge Edelmetall vom Abobezieher zurückzukaufen und dem Abobezieher den Rückkaufpreis in Geld auszuzahlen.


3. Die Insignitus Gold GmbH darf den Sammelbestand in anderer Weise nicht verringern. Diese Vereinbarungen sind im Falle der Drittverwaltung auf den Fremdverwalter entsprechend anzuwenden.


4. Es steht dem Abobezieher jederzeit frei, seine im Depot befindlichen Goldanteile physisch zugeschickt zu bekommen.

 

§ 7 Widerrufs-Recht:


Der „Goldabonnement “ kann jederzeit nach Abschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, E-Mail) widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an:  Insignitus Gold GmbH, Oberortweg 3/III, AT-9523 Villach-Landskon, oder per email an: office@insignitus.com

 

§ 8 Verlust des Widerrufs-Rechts:


Wurde nach Zahlung eines „Goldabonnement“-Abobetrages durch den Abobezieher bereits Ware seitens der Insignitus Gold GmbH gekauft und dem Lager des Abobeziehers zugebucht, so kann für diesen jeweiligen Kauf kein Widerruf erfolgen.

 

§ 9 Garantie:


1. Die Insignitus Gold GmbH sichert den monatlichen Kauf, die versicherte Lagerung und die physische Auslieferung der zum jeweiligen Kaufspreis erworbenen Edelmetalle nach Beendigung des „Goldabonnement “ zu.


2. Die gelieferten Formen und Sorten sind gängige und handelsübliche Anlagebarren der Barrengrößen (Feingold 1g, 5g, 10g und 20g Goldbarren) und entsprechen dem Standard „Good Delivery“.

 

§ 10 „Goldabonnement“ / Zahlungsbedingungen:


1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, bezahlt der Bezieher des „Goldabonnement “ seinen monatlichen Beitrag mit einem widerruflichen Bankeinzug über den „Goldabonnement“-Beitrag auf ein Konto der Insignitus Gold GmbH oder einem ihrer Vertreter.


2. Zahlungen müssen vom Inland und vom Ausland gebührenfrei sowie bankspesenfrei dem Konto der Insignitus Gold GmbH oder ihrer Vertreter gutgeschrieben werden.


3. Der monatliche „Goldabonnement“-Beitrag beträgt wahlweise €50,00 oder €100,00.


4. Das „Goldabonnement“ gilt als aufrecht, solange eine monatliche Gutschrift auf dem Konto der Insignitus Gold GmbH oder einem ihrer Vertreter erfolgt. Wird der „Goldabonnement“- Kauf drei Monate in Folge nicht auf einem Konto der Insignitus Gold GmbH oder einem ihrer Vertreter gutgeschrieben, so erlischt das „Goldabonnement“ automatisch. 

 

§ 11 Kaufpreise, Versicherungs- und Lagerungskosten:


Die im INSIGNITUS Online Edelmetall Shop ausgewiesenen Kaufpreise verstehen sich als Bruttopreise und entsprechen den durchschnittlichen Marktpreisen. Für den Abobezieher fallen keine Versicherungs- und Lagerungskosten des „Goldabonnement “ an. Der im internen Login-Bereich ausgewiesene Kaufpreis unterliegt der Erwerbsgröße von 1 Gramm Goldbarren und ist mit dem jeweilig aktuell ausgewiesenen Kaufpreis der Internet-Plattform www.insignitus.com der Insignitus Gold GmbH am Kauftag identisch.

 

§ 12 Lagerung, Auslieferung mit Wahlrecht:


1. Die Lagerung der erworbenen Edelmetalle erfolgt bis zur Auslieferung in gesicherten Tresoren.


2. Gesetzliche Mehrwertsteuern - sofern diese anfallen - sind bei physischer Auslieferung im Inland und ins Ausland als (Einfuhr-) Umsatzsteuer, vom Abobezieher zu entrichten. Das gekaufte Edelmetall wird bei regulärem Verlauf des „Goldabonnement“ bis zum Auslieferungszeitpunkt in einem versicherten Edelmetalldepot gelagert und zum gewählten Zeitpunkt an die angegebene Versandadresse versendet.

 

§ 13 Regulärer Ablauf:


Der Vertrag endet regulär nach Kündigung durch eine der Vertragsparteien oder durch Nichtzahlung des Abo-Beitrages drei Monate hintereinander.

 

§ 14 Lieferung und Versandkosten:


1. Die Auslieferung des verwahrten Goldes erfolgt nach Kündigung des „Goldabonnements“.


2. Geliefert wird an die angegebene Lieferadresse in den jeweils vorhandenen Barrengrößen (Feingold 1g, 5g, 10g oder 20g Goldbarren). Je nach Gramm Anzahl werden zuerst die höchstmögliche Zahl an 20 Gramm Barren, dann an 10 Gramm Barren, dann an 5 Gramm Barren und dann an 1 Gramm Barren geliefert.
(Beispiel 1: Auslieferung von z.B. 19 Gramm: 1 x 10 Gramm Barren, 1 x 5 Gramm Barren und 4 x 1 Gramm Barren),
(Beispiel 2: Auslieferung von z.B. 39 Gramm: 1 x 20 Gramm Barren, 1 x 10 Gramm Barren, 1 x 5 Gramm Barren und 4 x 1 Gramm Barren),
(Beispiel 3: Auslieferung von z.B. 79 Gramm: 3 x 20 Gramm Barren, 1 x 10 Gramm Barren, 1 x 5 Gramm Barren und 4 x 1 Gramm Barren),
(Beispiel 4: Auslieferung von z.B. 99 Gramm: 4 x 20 Gramm Barren, 1 x 10 Gramm Barren, 1 x 5 Gramm Barren und 4 x 1 Gramm Barren).
Andere Auslieferungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Im internen Login-Bereich kann die jeweils aktuelle Stückelung jederzeit eingesehen werden.  Gewichtsgrößen die unter der vorhandenen Barrengröße von 1g in Gold liegen, werden monetär abgerechnet und ausbezahlt. Der Kurs dafür richtet sich nach de Richtlinien laut § 14 Punkt 3.


3. Dem Abobezieher steht es frei, zu jeder Zeit das Rückkaufangebot der Insignitus Gold GmbH anzunehmen. Der Rückkaufpreis errechnet sich nach dem Tageskurs des aktuellen Verkaufstages, welcher auf der Internetseite der Insignitus Gold GmbH ausgewiesen ist. Der Abobezieher kann sich im geschützten Login-Bereich des „Goldabonnement “ über den aktuell angebotenen Rückkaufpreis informieren. Im Zuge der Zahlung wird dem Abobezieher auch ein Abrechnungslieferschein zugestellt. Der aus dem Rückkauf von Insignitus Gold GmbH geschuldete Betrag wird dem Abobezieher innerhalb von 7 Werktagen auf sein angegebenes Konto angewiesen.


4. Der Kunde hat zusätzlich das Recht, zu jeder Zeit eine Lieferung gemäß §14 Punkt 5 zu erwirken, ohne dass das bestehende „Goldabonnement“ davon berührt wird.


5. Kosten entstehen dem Kunden lediglich, wenn öfter als einmal jährlich Gold ausgeliefert werden soll. Das Recht auf kostenfreie Ausfolgung entsteht jedes Mal durch zwölfmaligen vertragsgetreuen „Goldabonnement“-Kauf. Sollte eine Ausfolgung davor erfolgen, so sind die Kosten in der entsprechenden Liefertabelle für ABO auf der Website www.insignitus.at abrufbar.

 

§ 15 Haftung:


Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer von der Insignitus Gold GmbH zu vertretenden, vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Inbegriffen sind auch Schäden aus Fehlbuchungen die nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden sind. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 16 Mängel:


Der Abobezieher hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu begutachten und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Mängelvermeidung wird die auszuliefernde Ware von der Insignitus Gold GmbH oder deren Partner im Mehraugenprinzip verpackt, abgewogen, fotografiert und diese Dokumentation archiviert.

 

§ 17 Datenschutz:


Die Daten des „Goldabonnement“-Beziehers werden vertraulich gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt.

 

§ 18 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort:


Es gilt Österreichisches Recht soweit nicht auf entsprechende Anwendung anderer Normen Bezug genommen wird. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Villach.

 

§ 19 Schriftform:


Sämtliche Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht der Schriftform.

 

§ 20 Salvatorische Klausel:


Sollten sich einzelne Bestimmungen des auf der Grundlage dieser AGB mit dem Abobezieher geschlossenen Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte, wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.

 

Stand 17. März 2016

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